Treppen
Jedes Treppenhaus umfasst eine baurechtlich notwendige Treppe. Treppen dienen als so genannte erste Rettungswege.
Generelle Anforderungen an Treppen sind:
- sicher und bequem begehbar
- gleichbleibendes Schrittmaß
- standsicher, standsichere Geländer
- ebene, feste und rutschfeste Stufenbeläge
- Podest nach spätestens 18 Stufen
- in Gebäuden der Klasse 4 müssen tragende Treppenbauteile aus unbrennbaren Baustoffen sein
Bitte recherchieren Sie, wie diese Treppen beschaffen sein müssen. Nutzen Sie dazu die folgenden Dokumente:
Notwendige Treppen
Grundrisse des Gebäudes
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Bearbeiten Sie anschließend die nachfolgende Aufgabe.
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Aufgabe
Beurteilen Sie anhand der Daten und Bilder, ob die Treppen im
vorhandenen Bauwerk ihre Funktion als erster Flucht- und Rettungsweg erfüllen können.
Diskutieren Sie Ihre Ergebnisse in Ihrem Diskussionsforum (Hinweise), mit Ihren Mitlernenden und Ihren Dozenten.
Die Treppe entspricht den Anforderungen als erster Flucht- und Rettungsweg.
Brandschutz in Gebäuden (c) BZB Akademie