4.5. Treppen

 

Treppen

Jedes Treppenhaus umfasst eine baurechtlich notwendige Treppe. Treppen dienen als so genannte erste Rettungswege.

Generelle Anforderungen an Treppen sind:

  • sicher und bequem begehbar
  • gleichbleibendes Schrittmaß
  • standsicher, standsichere Geländer
  • ebene, feste und rutschfeste Stufenbeläge
  • Podest nach spätestens 18 Stufen
  • in Gebäuden der Klasse 4 müssen tragende Treppenbauteile aus unbrennbaren Baustoffen sein


Bitte recherchieren Sie, wie diese Treppen beschaffen sein müssen. Nutzen Sie dazu die folgenden Dokumente:

Notwendige Treppen

Grundrisse des Gebäudes

 


 
Bearbeiten Sie anschließend die nachfolgende Aufgabe.  
iDevice Icon Aufgabe

Beurteilen Sie anhand der Daten und Bilder, ob die Treppen im vorhandenen Bauwerk ihre Funktion als erster Flucht- und Rettungsweg erfüllen können.

Diskutieren Sie Ihre Ergebnisse in Ihrem Diskussionsforum (Hinweise), mit Ihren Mitlernenden und Ihren Dozenten.

 

Brandschutz in Gebäuden (c) BZB Akademie