4.4. Treppenhaus
Treppenhausdecke Die nächste Kontrolle umfasst die Betrachtung der Treppenhausdecke. Im Dachraum sollen später Aufenthaltsräume eingerichtet werden. Die Dachkonstruktion ist von unten mit Gipskartonplatten einfach bekleidet. Die Plattendicke beträgt 12,5 mm. An den Anschlüssen zur Treppenhauswand sind Risse zu erkennen. Frau Krause hat wieder eine kleine Skizze angefertigt (Abb. rechts). Auf jedem Treppenpodest lässt sich ein Fenster (lichte Öffnung: 0,76 m • 0,90 m) öffnen. In der Wandschräge ist außerdem eine Abzugsanlage für Rauch und Wärme angeordnet (Abb. unten). Sie kann vom Erdgeschoss und vom 4. Obergeschoss aktiviert werden.
|
Bitte anklicken zum Vergrößern
![]() |
Sehen Sie sich die Animation über die Funktionsweise von Rauchabzugsanlagen an. |

Stellen Sie fest, ob die vorhandene Deckenkonstruktion des Treppenhauses den geltenden Regeln des baulichen Brandschutzes für ein Gebäude der Klasse 4 entspricht (Aufenthaltsräume im Dachraum). Nutzen Sie dazu die Vergleichstabellen aus der Informationsbroschüre nach DIN 4102-4 sowie die Musterbauordnung (§31).
Welche Möglichkeiten gibt es, die Konstruktion zu optimieren?
Diskutieren Sie Ihre Ergebnisse in Ihrem Diskussionsforum (Hinweise), mit Ihren Mitlernenden und Ihren Dozenten.

Beurteilen Sie anschließend die Anwendungsbereiche und -grenzen der vorhandenen Rauchabzugsanlage sowie der Fenster im Treppenhaus.
Genügen sie den Ansprüchen an die Feuerwiderstandsklasse F60?
Diskutieren Sie Ihre Ergebnisse in Ihrem Diskussionsforum (Hinweise), mit Ihren Mitlernenden und Ihren Dozenten.
Brandschutz in Gebäuden (c) BZB Akademie