Arbeitssicherheit
TÄTIGKEITEN DES HANDWERKERS BEI DER AUSFÜHRUNG
- Fliesenabfälle werden in Bauschuttcontainern entsorgt.
- Fliesen von unterschiedlichen Größen können nur mit einer speziell dafür vorgesehenen Ausrüstung geschnitten werden.
- Beim Auftragen des Fugenmörtels sind das Tragen von Schutzgummihandschuhen und das Verwenden einer Gummibackenzange vorgeschrieben.
- Während des Arbeitsvorgangs ist es verboten:
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- sich an beliebigen, nicht abgesicherten z.B. schwingenden Gerüsten anzulehnen;
- Fliesen an Türrahmen, Wandecken usw. zu brechen;
- mit Fingern an scharfen Ecken entlangfahren;
- schlecht geschärfte Fugenschneider zu benutzen;
- nicht vorschriftsgemäße Elektrowerkzeuge zur Vorbereitung des Baumaterials, wie z.B. Kleben, zu benutzen;
- auf Gerüsten zu arbeiten, die nicht überprüft wurden oder nicht vorschriftsgemäß aufgebaut wurden;
- mit Feuer zu arbeiten (inkl. Rauchen), wenn leicht entzündliche Materialien verwendet werden;
- auf der Leiter zu arbeiten;
- nicht mit Atemschutzgeräten beim Einsatz von Kleber oder anderen Baumaterialien, die Schadstoffe enthalten, zu arbeiten, wenn der Arbeitsraum über kein Lüftungssystem verfügt.