Navigation überspringen

Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

TÄTIGKEITEN DES HANDWERKERS BEI DER AUSFÜHRUNG

  1. Fliesenabfälle werden in Bauschuttcontainern entsorgt.
  2. Fliesen von unterschiedlichen Größen können nur mit einer speziell dafür vorgesehenen Ausrüstung geschnitten werden.
  3. Beim Auftragen des Fugenmörtels sind das Tragen von Schutzgummihandschuhen und das Verwenden  einer Gummibackenzange vorgeschrieben.
  4. Während des Arbeitsvorgangs ist es verboten:
    • sich an beliebigen, nicht abgesicherten z.B. schwingenden Gerüsten anzulehnen;
    • Fliesen an Türrahmen, Wandecken usw. zu brechen;
    • mit Fingern an scharfen Ecken entlangfahren;
    • schlecht geschärfte Fugenschneider zu benutzen;
    • nicht vorschriftsgemäße Elektrowerkzeuge zur Vorbereitung des Baumaterials, wie z.B. Kleben, zu benutzen;
    • auf Gerüsten zu arbeiten, die nicht überprüft wurden oder nicht vorschriftsgemäß aufgebaut wurden;
    • mit Feuer zu arbeiten (inkl. Rauchen), wenn leicht entzündliche Materialien verwendet werden;
    • auf der Leiter zu arbeiten;
    • nicht mit Atemschutzgeräten beim Einsatz von Kleber oder anderen Baumaterialien, die Schadstoffe enthalten, zu arbeiten, wenn der Arbeitsraum über kein Lüftungssystem verfügt.