3.2. Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Die Bedrohung durch Feuer besteht leider nicht nur in der Theorie. Bereits bei der Planung eines Bauwerks muss die Brandgefahr berücksichtigt werden.

Es müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, die

  • die Entstehung von Bränden verhüten
  • die Ausbreitung des Brandes verhindern
  • Flucht- und Rettungswege bereit stellen.

 


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Sehen Sie sich die Animation zur Brandentstehung an.

 

Brandausbreitung

Als Brandausbreitung wird das Übergehen eines lokalen Brandes auf andere Räume oder Gebäudeteile bezeichnet. Die Brandausbreitung wird begünstigt durch

  • offene Türen
  • offene oder geborstene Fenster
  • Schächte
  • Rohrleitungen und Kabelkanäle
  • u.a.m.

Bei Zimmerbränden kann die Brandausbreitung innerhalb weniger Minuten erfolgen.

Sehen Sie sich die folgenden Videos an.

http://www.youtube.com/watch?v=-t_JA-2b8ac&feature=player_embedded

http://www.youtube.com/watch?v=lVfhzNZRXao

 


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Flucht- und Rettungswege

Ein Fluchtweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg, der im Falle einer notwendigen Flucht schnell und sicher ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt. Er befindet sich meist im Inneren des Gebäudes.

Ein Ausgang, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt, wird Notausgang genannt.

Fluchtwege sind entlang des Verlaufs mit selbstleuchtenden oder beleuchteten Piktogrammen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit einer Notbeleuchtung gekoppelt.

Fluchtwege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr (z.B. Brand) in einem Gebäude aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können.

Fluchtwege dürfen weder verstellt noch verschlossen werden.

 

 
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Ein Rettungsweg dient, anders als der Fluchtweg, im Brandfall vor allem dazu,

  • den Rettungskräften einen möglichst guten Zugang zum Brandherd zu verschaffen
  • Menschen und Tiere zu retten
  • Verletzte zu bergen
  • wirksame Löschmaßnahmen durchzuführen

Rettungswege können auch als Fluchtwege genutzt werden.

In jedem Gebäude, das dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dient, also zum Beispiel Wohngebäude oder Ladenlokale, müssen zwei unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein.

Die Musterbauordnung Bund konkretisiert diese Maßgabe (§§ 33-36).


Besondere Bestimmungen für Ladenlokale

Im Ergeschoss des Gebäudes befinden sich Shops und Räume von Dienstleistungsanbietern. Für diese Bereiche und ihre Nutzung gelten besondere Brandschutzbestimmungen. Die sind in der Publikation BGHW kompakt 18 (Brandschutz im Handel) zusammengefasst.

 

 

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Brandschutz in Gebäuden (c) BZB Akademie