Arbeitssicherheit
TÄTIGKEITEN DES HANDWERKERS, BEVOR ER MIT DER EIGENLICHEN ARBEIT BEGINNT
Vor dem Arbeitsbeginn muss der Handwerker:
- saubere Arbeitskleidung anziehen;
- persönliche Schutzausrüstung vorbereiten und verwenden;
- den Arbeitsplatz auf Beleuchtung und Sauberkeit überprüfen;
- das Werkzeug und die Ausrüstung überprüfen (Baugerüst, Arbeitstische, Leitern);
- tragbare Lampen überprüfen (sie dürfen nicht über 50 V haben und müssen über ein sicheres Stromnetz sowie Haken verfügen);
- die Platzierung der Fliesen und anderer Materialien am Arbeitsplatz prüfen (die Werkzeuge sollten immer bequem zu erreichen sein);
- für die Erdung sorgen, wenn mit elektrischer Ausrüstung gearbeitet wird.