3.4.2. Allgemeine Begriffe zum Brandschutz
Allgemeine Begriffe und Erläuterungen zum Brandschutz
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Zum Tragwerk eines Bauwerks gehören vor allem
1 Außenwände
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Feuerwiderstandsfähig sind Bauteile, wenn sie für mindestens 30 Minuten einem Brand standhalten (F 30). Feuerbeständige Bauteile müssen mindestens die Feuerwiderstandsklasse F 90 aufweisen. Beispiele: links einschalige Kalksandsteinwand mit Spachtelputz rechts einschalige Kalksandsteinwand mit beidseitigem Verputz
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Unter der Brandlast versteht man die Summe aller brennbaren Baustoffe und aller anderen brennbaren Stoffe, die sich in einem Gebäude befinden. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Lagerstoffe oder Abfälle. |
Brandabschottungen sind brandschutztechnisch definierte Bauteile zwischen Gebäuden oder Nutzungseinheiten. Sie trennen Gebäude oder Gebäudeteile in Brandabschnitte. Dazu gehören Wände und Decken. Sie verhindern die Übertragung eines Brandes auf andere Gebäude oder Gebäudeteile für eine bestimmte Zeit. Die Zeit wird in den Bauordnungen der Länder festgelegt.
Lage und Abstand der Abschottungen, zum Beispiel der Brandwände, ergibt sich
- aus zahlenmäßigen Festlegungen. So beträgt der max. Abstand von Brandwänden nach der Musterbauordnung 2002 40 m;
- durch nutzungsbedingte Festlegungen. Ein Beispiel dafür sind Trennwände zwischen Wohnungen und Fluchtwegen.
Nach der Musterbauordnung 2002 müssen in ausgedehnten Bauwerken Brandwände nach max. 40 m angeordnet werden. Die maximale Fläche zwischen Brandwänden beträgt also 40 m • 40 m = 1600 m².
Näheres über Brandwände erfahren Sie aus der Musterbauordnung Bund (MBO)
Sehen Sie sich anschließend eine kleine Animation an:
Brandabschnitte können aber auch durch räumliche Abstände von Gebäuden oder Nutzungseinheiten geschaffen werden. Die notwendigen Abstände werden durch die Bauordnungen der Länder festgelegt. Beispiel: Bayerische Bauordnung 2013, §28

Brandversuche
Sehen Sie sich zum Schluss des Kapitels den Film zu Brandversuchen an:
Brandschutz in Gebäuden (c) BZB Akademie