3.4.2. Allgemeine Begriffe zum Brandschutz

Allgemeine Begriffe und Erläuterungen zum Brandschutz

 


Zum Tragwerk eines Bauwerks gehören vor allem

  • Innen- und Außenwände
  • Decken
  • Balken
  • Stützen

1 Außenwände
2 tragende Innenwände
3 Kellerwände
4 aussteifende Wände, Wohnungsabschlusswände
5 Brandwand
6 nichttragende Innenwände
7 Deckenspannrichtung
8 Kellerdecke
9 Stütze (z.B. Mauerpfeiler)
10 Balken (Stahlbeton)

 

 

Feuerwiderstandsfähig sind Bauteile, wenn sie für mindestens 30 Minuten einem Brand standhalten (F 30). Feuerbeständige Bauteile müssen mindestens die Feuerwiderstandsklasse F 90 aufweisen.

Beispiele:

links einschalige Kalksandsteinwand mit Spachtelputz

rechts einschalige Kalksandsteinwand mit beidseitigem Verputz

 

Brandabschnitte sind Bereiche von Bauwerken und Anlagen, die durch raumabschließende Bauteile mit brandschutztechnisch definierter Feuerwiderstandsdauer voneinander getrennt sind. Dazu gehören Wände, Decken und Türen.
IDevice Icon Elemente von Brandabschnitten
Prinzip: Brandabschnitte (BrA) innerhalb des Gebäudes Bild anzeigen
Prinzip: Brandabschnitte (BrA) innerhalb des Gebäudes
Mauerwerkswand Bild anzeigen
Mauerwerkswand
Stahlbetondecke Bild anzeigen
Stahlbetondecke
Brandschutztür T90 Bild anzeigen
Brandschutztür T90

Unter der Brandlast versteht man die Summe aller brennbaren Baustoffe und aller anderen brennbaren Stoffe, die sich in einem Gebäude befinden. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Lagerstoffe oder Abfälle.

 
IDevice Icon Brandlasten
Brandlast im Treppenhaus Bild anzeigen
Brandlast im Treppenhaus
Brandlast und Zündquelle in einem Hobbyraum Bild anzeigen
Brandlast und Zündquelle in einem Hobbyraum
Brandlast durch Müll und Fahrzeuge Bild anzeigen
Brandlast durch Müll und Fahrzeuge
Brandlast in einem Schulungsraum Bild anzeigen
Brandlast in einem Schulungsraum

Brandabschottungen sind brandschutztechnisch definierte Bauteile zwischen Gebäuden oder Nutzungseinheiten. Sie trennen Gebäude oder Gebäudeteile in Brandabschnitte. Dazu gehören Wände und Decken. Sie verhindern die Übertragung eines Brandes auf andere Gebäude oder Gebäudeteile für eine bestimmte Zeit. Die Zeit wird in den Bauordnungen der Länder festgelegt.

Lage und Abstand der Abschottungen, zum Beispiel der Brandwände, ergibt sich

  • aus zahlenmäßigen Festlegungen. So beträgt der max. Abstand von Brandwänden nach der Musterbauordnung 2002 40 m;
  • durch nutzungsbedingte Festlegungen. Ein Beispiel dafür sind Trennwände zwischen Wohnungen und Fluchtwegen.

Nach der Musterbauordnung 2002 müssen in ausgedehnten Bauwerken Brandwände nach max. 40 m angeordnet werden. Die maximale Fläche zwischen Brandwänden beträgt also 40 m • 40 m = 1600 m².

Näheres über Brandwände erfahren Sie aus der Musterbauordnung Bund (MBO)

Sehen Sie sich anschließend eine kleine Animation an:

Animation Brandabschnitte

Brandabschnitte können aber auch durch räumliche Abstände von Gebäuden oder Nutzungseinheiten geschaffen werden. Die notwendigen Abstände werden durch die Bauordnungen der Länder festgelegt. Beispiel: Bayerische Bauordnung 2013, §28

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Brandversuche

Sehen Sie sich zum Schluss des Kapitels den Film zu Brandversuchen an:

Brandversuche HEBEL

Brandschutz in Gebäuden (c) BZB Akademie