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3.2. Gefährdungsbeurteilung, rechtliche Aspekte

Nutzen der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Weg zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen.

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Arbeitsschutzgesetz im Netz

Rechtliche Grundlagen finden Sie im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nachfolgend beispielhaft zwei Paragraphen:

§3: Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

 

§5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

    Hinweis: 

    Den vollständigen Text des Arbeitsschutzgesetzes finden Sie

    Zwischentest

    Durch welche Maßnahmen können Sie für Ihre Mitarbeiter*innen störungsfreies Arbeiten gewährleisten?

    Dazu ein konkretes Szenario: auf der Baustelle eines Gebäudes

    • finden die Mitarbeiter*innen defekte bzw. ungeeignete Leitern vor,
    • ist der große Hund des Bauherrn nicht angeleint,
    • ist es außergewöhnlich kalt.

    Entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind.

    Frage 1

    a) Zeitliche und räumliche Trennung bei festgestellten Gefährdungen

    Frage 2

    b) Gefahr mit hohem Risiko bis zum Jahresende beseitigen (Termin mittelfristig setzen)

    Frage 3

    c) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) vor Arbeitsbeginn bereitstellen

    Frage 4

    d) vorbeugende Unterweisungen/Einweisungen für Arbeiten auf privaten Baustellen vornehmen

    Frage 5

    e) Beseitigung der Gefährdung