Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen, der Gesundheit der Mitarbeiter*innen und die Wirksamkeit und die Rechtskonformität des Prozesses.
Damit entspricht der Kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) den Intentionen eines zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Das bedeutet konkret für den Betrieb:
- fortlaufende Überprüfung und ggf. Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes,
- fortlaufende Überprüfung der Arbeitsbedingungen sowie die angewandten Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf Eignung und Wirksamkeit,
- ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen, Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten (technische Entwicklung, gesetzliche Vorgaben u.a.),
- Nutzung von Optimierungsmöglichkeiten,
- Einführung eines Arbeitsschutz-Managementsystems, z.B. nach dem PDCA-Zyklus im Arbeitsschutz..