"Die Gefährdungsbeurteilung wird formal im Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschriften »Grundsätze der Prävention« gefordert. Sie ist ein Kernelement für sicheres Vorgehen im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.
Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt die Gefahren und mündet in eine anschließende Risikobewertung. Daraus leiten sich eventuelle Korrekturmaßnahmen ab. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zwingend zu dokumentieren.
Alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten zu erfassen, sowie die Gefahren vollständig zu ermitteln, ist ein Ziel, dem man sich nur durch eine systematische Vorgehensweise annähern kann. [...]. Verantwortlich bleibt jedoch letztlich der Leiter der betreffenden Einheit, er bedient sich [ggf.] des Wissens unter Zuhilfenahme von firmeninternen oder -externen Experten.
Ein Eigentor schießt, wer Gefährdungen und Risiken ermittelt, jedoch nicht zeitnah für die Umsetzung der daraus folgenden Maßnahmen besorgte. Eine Gefährdung wurde nachweislich erkannt, jedoch nicht behoben!" (Quelle: arbeitssicherheit.de]